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 Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind und keine Leistungen des Jobcenters erhalten.

Rechtsgrundlagen

SGB XII

Unterlagen

siehe Dokumente "erforderliche Unterlagen"

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind und keine Leistungen des Jobcenters erhalten.

siehe Dokumente "erforderliche Unterlagen"

Sozialhilfe https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7668/show
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Frau

Angelina

Wolf

105

02454 588-304
angelina.wolf@gangelt.de