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Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind und keine Leistungen des Jobcenters erhalten.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Unterlagen
siehe Dokumente "erforderliche Unterlagen"
Siehe auch
Downloads
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind und keine Leistungen des Jobcenters erhalten.
siehe Dokumente "erforderliche Unterlagen"
Sozialhilfe https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7668/showFrau
Angelina
Wolf
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