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 Grundsicherung

Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für ältere (frühestens ab 65) und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen sicher, soweit sie diesen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Rechtsgrundlagen

SGB XII

Unterlagen

siehe Downloads "Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen"

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Grundsicherung

Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für ältere (frühestens ab 65) und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen sicher, soweit sie diesen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

siehe Downloads "Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen"

Sozialhilfe https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7667/show
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Frau

Angelina

Wolf

105

02454 588-304
angelina.wolf@gangelt.de