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 Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb, eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle, innerhalb der Gemeinde verlegt wird, der Gegenstand (Tätigkeit) des Gewerbes gewechselt oder auf Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bei einem Verzug aus der Gemeinde Gangelt muss das Gewerbe bei der hiesigen Gemeindeverwaltung abgemeldet werden und bei dem neuen zuständigen Amt angemeldet werden. 

Sollten sich der Firmenname ändern, eine von mehreren Tätigkeiten aufgegeben werden, der Nebenerwerb zum Haupterwerb werden, der Haupterwerb zum Nebenerwerb werden, sich die Wohnanschrift ändern, ein neuer gesetzlicher Vertreter bei einer juristischen Person benannt werden oder ein gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person ausscheiden, handelt es sich um sog. nicht meldepflichtige Gründe, dies bedeutet, dass Ihrerseits keine Gewerbeummeldung vorgenommen werden muss.

Rechtsgrundlagen

§ 14 GewO

Unterlagen

  • Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Wohnsitz-Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • bei Mietobjekten: Mietvertrag
  • bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten: ein Nachweis über den Eintrag bei der Handwerkskammer
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die Erlaubnis der zuständigen Behörde

Eine Person kann Sie auch mit schriftlicher Vollmacht vertreten. Die vertrende Person muss die Vollmacht, das Ausweisdokument des Eigentümers des Gewerbes (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen. (ggfls. die zuvor beschriebenen erforderlichen Unterlagen)

Fristen

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der vorgenommenen Verlegung oder Änderung umgemeldet werden. 

Die Gewerbeummeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorzunehmen. (i.d.R. ein Monat) Sollte doe Verlegung oder Änderung länger zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen