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 Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Gangelt verlegt wird.

Rechtsgrundlagen

§14 GewO

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtige Person möglich. Der Vollmacht muss eine Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden beiliegen.

Fristen

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abgemeldet werden. Die Gewerbeabmeldung ist innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen (i.d.R. ein Monat)

Sollte die Aufgabe des Gewerbes länger zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben bzw. eun Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Kosten

Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen