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Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Gangelt verlegt wird.
Rechtsgrundlagen
§14 GewO
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtige Person möglich. Der Vollmacht muss eine Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden beiliegen.
Fristen
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abgemeldet werden. Die Gewerbeabmeldung ist innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen (i.d.R. ein Monat)
Sollte die Aufgabe des Gewerbes länger zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben bzw. eun Bußgeldverfahren eingeleitet.
Kosten
Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail: