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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

 

Rechtsgrundlagen

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Unterlagen

siehe Downloads "Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen"

Siehe auch

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

 

siehe Downloads "Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen"

Sozialhilfe, SGB12, SGB 12, SGB, Sozialgesetzbuch https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7667/show
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