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Grundsicherung
Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für ältere (frühestens ab 65) und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen sicher, soweit sie diesen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Unterlagen
siehe Downloads "Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen"
Siehe auch
Downloads
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Grundsicherung
Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für ältere (frühestens ab 65) und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen sicher, soweit sie diesen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
siehe Downloads "Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen"
Sozialhilfe https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7667/show Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
001 Burgstraße 10 52538 Gangelt
Frau
Angelina
Wolf
105
02454 588-304
angelina.wolf@gangelt.de