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Schankgenehmigung
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis (Schankerlaubnis), genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei den Kontaktpersonen oder sprechen Sie alternativ persönlich in der Gemeindeverwaltung Gangelt vor.
Rechtsgrundlagen
§ 12 Gaststättengesetz
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Siehe Downloads
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Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis (Schankerlaubnis), genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei den Kontaktpersonen oder sprechen Sie alternativ persönlich in der Gemeindeverwaltung Gangelt vor.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Siehe Downloads
Veranstaltungen, Feste, Party https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7812/showFrau
Maritta
Horrichs
Frau
Elisabeth
Zimmermanns
Frau
Agnes
Benders
Frau
Maritta
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