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Änderung Fahrzeugschein
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können für Adressen im Gemeindegebiet Gangelt bei unserem Bürgerservice erfolgen.