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Asylbewerberleistungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt (zwingend persönlich) bei dem Sachbearbeiter des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt (zwingend persönlich) bei dem Sachbearbeiter des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Flüchtlinge https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7740/showHerr
Christian
Heutz
108
Frau
Miriam
Demirak