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Geburt
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
Unterlagen
bei verheirateten Eltern:
- Stammbuch/Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Eltern (bei Eheschließungen ab 2009)
bei nicht verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Vaterschaftsanerkennung (falls diese bereits erfolgt ist)
- Geburtsurkunde des Vaters
zudem grundsätzlich erforderlich
- Personalausweis, Reisepass oder Ersatzpapier der Eltern (Orginal)
- Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes (bei Hausgeburten)
Wir behalten uns vor in Einzelfällen weitere Unterlagen zu verlangen.
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Geburt
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
bei verheirateten Eltern:
- Stammbuch/Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Eltern (bei Eheschließungen ab 2009)
bei nicht verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Vaterschaftsanerkennung (falls diese bereits erfolgt ist)
- Geburtsurkunde des Vaters
zudem grundsätzlich erforderlich
- Personalausweis, Reisepass oder Ersatzpapier der Eltern (Orginal)
- Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes (bei Hausgeburten)
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Baby, Anmeldung, Kind, https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7661/show Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
001 Burgstraße 10 52538 Gangelt
Herr
Martin
Otto
107
02454 588-302
martin.otto@gangelt.de
Standesamt
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Herr
Martin
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