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 Geburt

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.

Unterlagen

bei verheirateten Eltern: 

  • Stammbuch/Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der Eltern (bei Eheschließungen ab 2009)

bei nicht verheirateten Eltern:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Vaterschaftsanerkennung (falls diese bereits erfolgt ist)
  • Geburtsurkunde des Vaters

zudem grundsätzlich erforderlich

  • Personalausweis, Reisepass oder Ersatzpapier der Eltern (Orginal)
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes (bei Hausgeburten)

Wir behalten uns vor in Einzelfällen weitere Unterlagen zu verlangen. 

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Martin Otto:
Tel: 02454 588-302
E-Mail: martin.otto@gangelt.de
Geburt

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.

bei verheirateten Eltern: 

  • Stammbuch/Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der Eltern (bei Eheschließungen ab 2009)

bei nicht verheirateten Eltern:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Vaterschaftsanerkennung (falls diese bereits erfolgt ist)
  • Geburtsurkunde des Vaters

zudem grundsätzlich erforderlich

  • Personalausweis, Reisepass oder Ersatzpapier der Eltern (Orginal)
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes (bei Hausgeburten)

Wir behalten uns vor in Einzelfällen weitere Unterlagen zu verlangen. 

Baby, Anmeldung, Kind, https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7661/show
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Martin

Otto

107

02454 588-302
martin.otto@gangelt.de
Standesamt
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Martin

Otto

107

02454 588-302
martin.otto@gangelt.de