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 Verlust Ausweisdokument

Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.

Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.
Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.
Es wird empfohlen, nach Verlust des Dokuments, einige Tage abzuwarten ob der Personalausweis/Reisepass beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben wird. 

Unterlagen

Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen wir eines der nachfolgenden Dokumente:

  • ein anderes amtliches Lichtbilddokument
  • alter Perspnalausweis/Reisepass
  • ggfls. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
  • ggfls. Staatangehörigkeitsnachweis

Hinweise und Besonderheiten

Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.
Es wird empfohlen, nach Verlust des Dokuments, einige Tage abzuwarten ob der Personalausweis/Reisepass beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben wird. 

Verlust Ausweisdokument

Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.

Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.
Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.
Es wird empfohlen, nach Verlust des Dokuments, einige Tage abzuwarten ob der Personalausweis/Reisepass beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben wird. 

Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen wir eines der nachfolgenden Dokumente:

  • ein anderes amtliches Lichtbilddokument
  • alter Perspnalausweis/Reisepass
  • ggfls. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
  • ggfls. Staatangehörigkeitsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, verloren, https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7386/show
Bürgerservice
Burgstraße 10 52538 Gangelt
Telefon 02454 588-0
Fax 02454 2852

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Maritta

Horrichs

02454 588-307
maritta.horrichs@gangelt.de

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02454 588-308
elisabeth.zimmermanns@gangelt.de

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