BIS: Suche und Detail

 Reisepass

Reisepässe dienen als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht und werden deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

Die Beantragung muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen. 
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.

Antragstellung für Personen unter 18 Jahr

Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten zusammen mit dem Passbewerber stellen. D.h. hier ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Die Abholung für Personen unter 18 Jahre erfolgt ausschließlich durch den Sorgeberechtigten.

Vorläufiger Reisepass 

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt nur 1 Jahr. 
Zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen wird bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ein Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets) benötigt. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

Unterlagen

  • Bisheriger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder

  • Personalausweis

  • bei erstmaliger Antragstellung in Gangelt das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde

  • ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit 

  • ggfls. Staatsangehörigkeitsnachweis

zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)

  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

Kosten

siehe Downloads

Bearbeitungsdauer

  • etwa 4 Wochen (bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen)
Reisepass

Reisepässe dienen als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht und werden deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

Die Beantragung muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen. 
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.

Antragstellung für Personen unter 18 Jahr

Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten zusammen mit dem Passbewerber stellen. D.h. hier ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Die Abholung für Personen unter 18 Jahre erfolgt ausschließlich durch den Sorgeberechtigten.

Vorläufiger Reisepass 

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt nur 1 Jahr. 
Zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen wird bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ein Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets) benötigt. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

  • Bisheriger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder

  • Personalausweis

  • bei erstmaliger Antragstellung in Gangelt das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde

  • ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit 

  • ggfls. Staatsangehörigkeitsnachweis

zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)

  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

siehe Downloads

Pass https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7383/show
Bürgerservice
Burgstraße 10 52538 Gangelt
Telefon 02454 588-0
Fax 02454 2852

Frau

Maritta

Horrichs

02454 588-307
maritta.horrichs@gangelt.de

Frau

Elisabeth

Zimmermanns

02454 588-308
elisabeth.zimmermanns@gangelt.de

Frau

Agnes

Benders

02454 588-0
agnes.benders@gangelt.de
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Frau

Maritta

Horrichs

02454 588-307
maritta.horrichs@gangelt.de

Frau

Elisabeth

Zimmermanns

02454 588-308
elisabeth.zimmermanns@gangelt.de

Frau

Agnes

Benders

02454 588-0
agnes.benders@gangelt.de