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 Personenstandsurkunden

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.

Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese im Standesamt anfordern. Dafür müssen Sie sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder anderem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Es können nur Urkunden für Personen ausgestellt werden, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder Fax anfordern. Wir senden Ihnen die gewünschte Urkunde mit einem Gebührenbescheid über die zu zahlenden Gebühren zu.

Fristen

Für die Benutzung der bei uns geführten Personenstandsregister und der damit verbundenen Ausstellung von Personenstandsurkunden sind folgende Fristen vorgesehen:

  • Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
  • Eheregister der letzten 80 Jahre,
  • Sterberegister der letzten 30 Jahre.

Ältere Einträge können beim Gemeindearchiv angefragt werden.

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail: info@gangelt.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Martin Otto:
Tel: 02454 588-302
E-Mail: martin.otto@gangelt.de
Personenstandsurkunden

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.

Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese im Standesamt anfordern. Dafür müssen Sie sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder anderem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Es können nur Urkunden für Personen ausgestellt werden, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder Fax anfordern. Wir senden Ihnen die gewünschte Urkunde mit einem Gebührenbescheid über die zu zahlenden Gebühren zu.

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde
Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Nacherstellung https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6780/show
Standesamt
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Martin

Otto

107

02454 588-302
martin.otto@gangelt.de