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 Feuerwehr

Die Einsätze der Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben ist unentgeltlich. Auf der Grundlage des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (§ 52) kann es in einigen Fällen zu einem Kostenersatz kommen (z.B. bei Ölverlust außerhalb eines Verkehrsunfalls).

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen