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Feuerwehr
Die Einsätze der Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben ist unentgeltlich. Auf der Grundlage des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (§ 52) kann es in einigen Fällen zu einem Kostenersatz kommen (z.B. bei Ölverlust außerhalb eines Verkehrsunfalls).
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Einsätze der Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben ist unentgeltlich. Auf der Grundlage des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (§ 52) kann es in einigen Fällen zu einem Kostenersatz kommen (z.B. bei Ölverlust außerhalb eines Verkehrsunfalls).
https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/518133/showHerr
Günter
Paulzen
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Herr
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