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Anmeldung Nutzfeuer
Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht bei pflanzlichen Abfällen aus Pflegemaßnahmen des Natur- oder Landschaftsschutzes. Hier sind zudem Mindestabstände einzuhalten (z.B. 100 Meter zu jeder Bebauung).
Vor einer Verbrennung ist eine Genehmigung bei der Gemeinde einzuholen.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht bei pflanzlichen Abfällen aus Pflegemaßnahmen des Natur- oder Landschaftsschutzes. Hier sind zudem Mindestabstände einzuhalten (z.B. 100 Meter zu jeder Bebauung).
Vor einer Verbrennung ist eine Genehmigung bei der Gemeinde einzuholen.
Herr
Helmut
Görtz
104