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Verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verkehrsschilder) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Nähere Auskünfte erteilt Herr Görtz.
Bewohnerparkausweise
Für Teile des Gangelter Ortskerns ist eine Parkzone eingerichtet. Als Anwohner können Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten (Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre).
Kosten
Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre
Siehe auch
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verkehrsschilder) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Nähere Auskünfte erteilt Herr Görtz.
Bewohnerparkausweise
Für Teile des Gangelter Ortskerns ist eine Parkzone eingerichtet. Als Anwohner können Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten (Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre).
Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre
Parken, Parkausweis, Verkehr https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/513638/showHerr
Helmut
Görtz
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