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 Umlegung

Die Verwirklichung eines Bebauungsplanes ist i.d.R. mit einer Neuaufteilung der Grundstücke verbunden. Soweit sich die Grundstückseigentümer nicht auf diese Neueinteilung alleine verständigen können, kann die Gemeinde ein Umlegeungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugebesetzbuches vornehmen.

Aktuelle Umlegungsverfahren:
- keine

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Finanzen und Schule
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen