Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner (Link) des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wohngeldantrag online zu stellen.
Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldantrag,
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate,
- Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-303
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E-Mail: joshua.somers@gangelt.de