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Anmeldung Nutzfeuer

Beschreibung

Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht bei pflanzlichen Abfällen aus Pflegemaßnahmen des Natur- oder Landschaftsschutzes. Hier sind zudem Mindestabstände einzuhalten (z.B. 100 Meter zu jeder Bebauung).
Vor einer Verbrennung ist eine Genehmigung bei der Gemeinde einzuholen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen