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Umlegung
Beschreibung
Die Verwirklichung eines Bebauungsplanes ist i.d.R. mit einer Neuaufteilung der Grundstücke verbunden. Soweit sich die Grundstückseigentümer nicht auf diese Neueinteilung alleine verständigen können, kann die Gemeinde ein Umlegeungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugebesetzbuches vornehmen.
Aktuelle Umlegungsverfahren:
- keine
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Finanzen und Schule
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-201
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E-Mail: gerd.dahlmanns@gangelt.de