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Abwasser
Die Gemeinde Gangelt betreibt das öffentliche Kanalnetz, an das die Grundstücke anzuschließen sind. Wenn Probleme an Ihrem Grundstücksanschluss oder dem Abwasser Kanal bestehen oder Sie Informationen zur Dichtheitsprüfung Ihrer privaten Abwasserleitungen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktpersonen.
Die ordnungsgemäße Entwässerung der einzelnen Grundstücke ist in der gemeindlichen Satzung: Entwässerung geregelt. Diese finden Sie im Bereich Downloads.
Infos zur ordnungsgemäßen Rückstauabsicherung oder dem Ablauf von Kanalbaustellen finden Sie unter den angegebenen Onlinedienstleistungen. Allgemeine Infos zu Abwasserkanälen und Informationsfilm Abwasser & Baustellen
Das auf Ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann eventuell versickert werden. Voraussetzung hierfür ist das, dass Bodengefüge sprich die Versickerungsfähigkeit der Bodenverhältnisse, dies zulassen. Anträge zur Versickerung von Niederschlagswasser
Wenn Sie Fragen zur Unterhaltung der Bachläufe und Gräben haben, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an den angegebenen Kontaktpersonen.
In Notfällen erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter 0178/3021835.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauen und Planen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Gemeinde Gangelt betreibt das öffentliche Kanalnetz, an das die Grundstücke anzuschließen sind. Wenn Probleme an Ihrem Grundstücksanschluss oder dem Abwasser Kanal bestehen oder Sie Informationen zur Dichtheitsprüfung Ihrer privaten Abwasserleitungen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktpersonen.
Die ordnungsgemäße Entwässerung der einzelnen Grundstücke ist in der gemeindlichen Satzung: Entwässerung geregelt. Diese finden Sie im Bereich Downloads.
Infos zur ordnungsgemäßen Rückstauabsicherung oder dem Ablauf von Kanalbaustellen finden Sie unter den angegebenen Onlinedienstleistungen. Allgemeine Infos zu Abwasserkanälen und Informationsfilm Abwasser & Baustellen
Das auf Ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann eventuell versickert werden. Voraussetzung hierfür ist das, dass Bodengefüge sprich die Versickerungsfähigkeit der Bodenverhältnisse, dies zulassen. Anträge zur Versickerung von Niederschlagswasser
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In Notfällen erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter 0178/3021835.
Niederschlagsbeseitigung, Entwässerung https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7904/showHerr
Michael
Hilgers
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Herr
Georg
von Heel
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