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 Abwasser - Niederschlagswasserbeseitigung

Die Gemeinde Gangelt betreibt das öffentliche Kanalnetz, an das die Grundstücke anzuschließen sind. Wenn Probleme an Ihrem Grundstücksanschluss oder dem Abwasser Kanal bestehen oder Sie Informationen zur Dichtheitsprüfung Ihrer privaten Abwasserleitungen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktpersonen.

Die ordnungsgemäße Entwässerung der einzelnen Grundstücke ist in der gemeindlichen Satzung: Entwässerung geregelt. Diese finden Sie im Bereich Downloads.

Infos zur ordnungsgemäßen Rückstauabsicherung oder dem Ablauf von Kanalbaustellen finden Sie unter den angegebenen Onlinedienstleistungen. Allgemeine Infos zu Abwasserkanälen und Informationsfilm Abwasser & Baustellen

Das auf Ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann eventuell versickert werden. Voraussetzung hierfür ist das, dass Bodengefüge sprich die Versickerungsfähigkeit der Bodenverhältnisse, dies zulassen.  Anträge zur Versickerung von Niederschlagswasser

Wenn Sie Fragen zur Unterhaltung der Bachläufe und Gräben haben, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an den angegebenen Kontaktpersonen.

In Notfällen erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter 0178/3021835.

Versickerung in den Untergrund

(Änderungen zum 01. Juli 2023)

Das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Niederschlagswasser ist nach dem Wasserrecht Abwasser. Niederschlagswasser ist vordringlich vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.

Für alle Einleitungen ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Der Betrieb einer Anlage/Einleitung ohne wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht zulässig.

Neben dem Antragsvordruck  müssen die vorzulegenden Unterlagen nachweisen, dass die erforderlichen Versickerungsanlagen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen. Dies ist grundsätzlich gegeben, wenn die Anlage nach dem Merkblatt DWA A-138 bemessen ist. Die hierfür erforderliche Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes für den Boden (kf-Wert) ist im Regelfall durch Bohrungen vor Ort vorzunehmen (hydrogeologischen Gutachten). Die Unterlagen können durch Fachplaner erstellt werden.

Größere Versickerungsanlagen, die eine (nicht standardisierte) Ingenieurplanung erfordern (z. B.  bei Hallen, Parkplätzen, Versorgungsmärkten u.ä.), sind individuell zu beantragen. Grundsätzlich sind hierfür über die v.g. Unterlagen hinaus zumindest ein Erläuterungsbericht sowie entsprechende Lagepläne, Quer- und Längsschnitte und ggfls. Angaben zur Verkehrsbelastung beizufügen. Es wird empfohlen, die Planung und den Umfang der vorzulegenden Unterlagen im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Gegenfalls können auch weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie der Betrieb einer Abwasseranlage zur Vorbehandlung und/oder eine Kanalnetzanzeige.

Die Unterlagen sind in Papierform und zusätzlich auch in einer digitalen Version zu übermitteln.

Einleitung in ein Gewässer

Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann eine zusätzlich Abwasservorbehandlung erforderlich sein, die einer zusätzlichen Genehmigung bedarf.

Auch eine Rückhaltung vor Einleitung bei bekannten hydraulischen Gewässerüberlastungen ist ggfl. zu berücksichtigen. Die Planung und der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. In der Regel erfolgt auch eine Einbindung des Gewässerunterhaltungsträgers.

Unterlagen

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist über die zuständige Stadt/Gemeinde vorab zu beantragen. 
Den entsprechenden Antrag auf Versickerung finden Sie unter Downloads.

Kosten

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Abwasser - Niederschlagswasserbeseitigung

Die Gemeinde Gangelt betreibt das öffentliche Kanalnetz, an das die Grundstücke anzuschließen sind. Wenn Probleme an Ihrem Grundstücksanschluss oder dem Abwasser Kanal bestehen oder Sie Informationen zur Dichtheitsprüfung Ihrer privaten Abwasserleitungen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktpersonen.

Die ordnungsgemäße Entwässerung der einzelnen Grundstücke ist in der gemeindlichen Satzung: Entwässerung geregelt. Diese finden Sie im Bereich Downloads.

Infos zur ordnungsgemäßen Rückstauabsicherung oder dem Ablauf von Kanalbaustellen finden Sie unter den angegebenen Onlinedienstleistungen. Allgemeine Infos zu Abwasserkanälen und Informationsfilm Abwasser & Baustellen

Das auf Ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann eventuell versickert werden. Voraussetzung hierfür ist das, dass Bodengefüge sprich die Versickerungsfähigkeit der Bodenverhältnisse, dies zulassen.  Anträge zur Versickerung von Niederschlagswasser

Wenn Sie Fragen zur Unterhaltung der Bachläufe und Gräben haben, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an den angegebenen Kontaktpersonen.

In Notfällen erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter 0178/3021835.

Versickerung in den Untergrund

(Änderungen zum 01. Juli 2023)

Das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Niederschlagswasser ist nach dem Wasserrecht Abwasser. Niederschlagswasser ist vordringlich vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.

Für alle Einleitungen ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Der Betrieb einer Anlage/Einleitung ohne wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht zulässig.

Neben dem Antragsvordruck  müssen die vorzulegenden Unterlagen nachweisen, dass die erforderlichen Versickerungsanlagen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen. Dies ist grundsätzlich gegeben, wenn die Anlage nach dem Merkblatt DWA A-138 bemessen ist. Die hierfür erforderliche Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes für den Boden (kf-Wert) ist im Regelfall durch Bohrungen vor Ort vorzunehmen (hydrogeologischen Gutachten). Die Unterlagen können durch Fachplaner erstellt werden.

Größere Versickerungsanlagen, die eine (nicht standardisierte) Ingenieurplanung erfordern (z. B.  bei Hallen, Parkplätzen, Versorgungsmärkten u.ä.), sind individuell zu beantragen. Grundsätzlich sind hierfür über die v.g. Unterlagen hinaus zumindest ein Erläuterungsbericht sowie entsprechende Lagepläne, Quer- und Längsschnitte und ggfls. Angaben zur Verkehrsbelastung beizufügen. Es wird empfohlen, die Planung und den Umfang der vorzulegenden Unterlagen im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Gegenfalls können auch weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie der Betrieb einer Abwasseranlage zur Vorbehandlung und/oder eine Kanalnetzanzeige.

Die Unterlagen sind in Papierform und zusätzlich auch in einer digitalen Version zu übermitteln.

Einleitung in ein Gewässer

Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann eine zusätzlich Abwasservorbehandlung erforderlich sein, die einer zusätzlichen Genehmigung bedarf.

Auch eine Rückhaltung vor Einleitung bei bekannten hydraulischen Gewässerüberlastungen ist ggfl. zu berücksichtigen. Die Planung und der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. In der Regel erfolgt auch eine Einbindung des Gewässerunterhaltungsträgers.

Unterlagen

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist über die zuständige Stadt/Gemeinde vorab zu beantragen. 
Den entsprechenden Antrag auf Versickerung finden Sie unter Downloads.

Kosten

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Niederschlagswasserbeseitigung, Entwässerung, Abwasser https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7904/show
Fachbereich Bauen und Planen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Michael

Hilgers

102

02454 588-413
michael.hilgers@gangelt.de

Herr

Georg

von Heel

102

02454 588-408
georg.vonheel@gangelt.de