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 Hundesteuer

Das Halten von Hunden wird besteuert. Die Steuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde und der Gefährlichkeit der Hunde. In besonderen Fällen (z.B. bei Schutzhunden) kann auf Antrag eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung gewährt werden.

Hunde sind in vier Kategorien einzustufen:

  1. Kleine Hunde (nach Landeshundegesetz NRW keine speziellen Haltervoraussetzungen)
  2. Große Hunde (§ 11 LHundG NRW), sind Hunde die im ausgewachsenen Zustand eine Widerrisshöhe von mindstens 40cm oder ein Körpergewicht von 20 kg erreichen können und nicht rassenbedingt unter §§ 3 oder 10 LHundG NRW einzugruppieren sind. 
  3. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)
  4. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)

 

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erhalten wir intern über die von dem Hundehalter zu leistende Anmeldung bzw. Abmeldung eines Hundes. 

Kosten

Die aktuellen Steuersätze finden Sie in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gangelt.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Finanzen und Schule
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Tim Nießen:
Tel: 02454 588-205
E-Mail: tim.niessen@gangelt.de