BIS: Suche und Detail
Suche ...
Schankgenehmigung
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis (Schankerlaubnis), genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei den Kontaktpersonen oder sprechen Sie alternativ persönlich in der Gemeindeverwaltung Gangelt vor.
Rechtsgrundlagen
§ 12 Gaststättengesetz
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Siehe Dokumente
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02454 588-308
E-Mail: elisabeth.zimmermanns@gangelt.de
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis (Schankerlaubnis), genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei den Kontaktpersonen oder sprechen Sie alternativ persönlich in der Gemeindeverwaltung Gangelt vor.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Siehe Dokumente
https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7812/showFrau
Maritta
Horrichs
Sachbearbeiterin
Frau
Elisabeth
Zimmermanns
Sachbearbeiterin