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Gaststättenkonzessionen
Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Konzession.
Unterlagen
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Gesundheitszeugnis/Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung
- Miet-/Pachtvertrag, falls es sich nicht um Eigentum handelt
- bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Gemeindekasse
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
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- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Gesundheitszeugnis/Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung
- Miet-/Pachtvertrag, falls es sich nicht um Eigentum handelt
- bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Gemeindekasse
Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
001 Burgstraße 10 52538 Gangelt
Herr
Klaus
Berens
115
02454 588-310
klaus.berens@gangelt.de