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 Gaststättenkonzessionen

Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Konzession.

Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Gesundheitszeugnis/Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Lebensmittelrechtliche Unterweisung 
  • Miet-/Pachtvertrag, falls es sich nicht um Eigentum handelt
  • bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Gemeindekasse

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Gaststättenkonzessionen

Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Konzession.

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Gesundheitszeugnis/Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Lebensmittelrechtliche Unterweisung 
  • Miet-/Pachtvertrag, falls es sich nicht um Eigentum handelt
  • bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Gemeindekasse
https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7811/show
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Joshua

Somers

106

02454 588-303
joshua.somers@gangelt.de