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Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Gangelt verlegt wird.
Rechtsgrundlagen
§14 GewO
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtige Person möglich. Der Vollmacht muss eine Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden beiliegen.
Fristen
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abgemeldet werden. Die Gewerbeabmeldung ist innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen (i.d.R. ein Monat)
Sollte die Aufgabe des Gewerbes länger zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben bzw. eun Bußgeldverfahren eingeleitet.
Kosten
Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Siehe auch
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Gangelt verlegt wird.
- Ausweisdokument
- Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtige Person möglich. Der Vollmacht muss eine Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden beiliegen.
Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7744/show