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 Änderung Fahrzeugschein

Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde. 

Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können für Adressen im Gemeindegebiet Gangelt bei unserem Bürgerservice erfolgen.

Änderung Fahrzeugschein

Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde. 

Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können für Adressen im Gemeindegebiet Gangelt bei unserem Bürgerservice erfolgen.

PKW, Auto https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7743/show
Bürgerservice
Burgstraße 10 52538 Gangelt
Telefon 02454 588-0
Fax 02454 2852

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