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Änderung Fahrzeugschein
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können für Adressen im Gemeindegebiet Gangelt bei unserem Bürgerservice erfolgen.
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können für Adressen im Gemeindegebiet Gangelt bei unserem Bürgerservice erfolgen.
Frau
Maritta
Horrichs
Frau
Elisabeth
Zimmermanns
Frau
Agnes
Benders
Frau
Maritta
Horrichs
Frau
Elisabeth
Zimmermanns
Frau
Agnes
Benders