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 Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt (zwingend persönlich) bei dem Sachbearbeiter des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt (zwingend persönlich) bei dem Sachbearbeiter des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Flüchtlinge https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7740/show
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Christian

Heutz

108

02454 588-306
christian.heutz@gangelt.de

Frau

Miriam

Demirak

02454 588-305
miriam.demirak@gangelt.de