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 Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt (zwingend persönlich) bei dem Sachbearbeiter des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen