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 Hilfe zur Pflege

Pflegeberatungsstelle

Eine gute pflegerische Versorgung beginnt mit einer guten Beratung.Insbesondere im ambulanten häuslichen Bereich ist eine individuelle, persönliche und umfassende Beratung von besonderer Bedeutung und Tragweite. 

Hier geht es nicht zuletzt um den Erhalt einer möglichst selbstständigen Lebensweise und damit um den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung. Die vielfältigen Leistungsangebote der gesetzlichen Pflegeversicherung haben auch zu einer Vielfalt von ambulanten und teilstationären Versorgungsmöglichkeiten beigetragen.

Dennoch entsteht hinsichtlich der Finanzierbarkeit einer ambulanten und besonders auch einer stationären Versorgung häufig eine Finanzierungslücke, die wiederum viele auch beängstigende Fragen für die Betroffenen aufwirft.

Wir möchten Sie informieren und begleiten, gleichzeitig auch motivieren eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Als Mitarbeiter der Pflegeberatungsstelle stehen wir Ihnen sowohl telefonisch als auch persönlich in den Räumlichkeiten des Kreishauses zur Verfügung. 

Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hermes:
Tel: +49 2452 13-5504

Herr Köllmann:
Tel: +49 2452 13-5503

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151383/show

Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich in Form von Fachleistungen

Wenn jemand pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 2) und die Leistungen der Pflegekasse für die Versorgung nicht ausreichend sind, besteht ggf. die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu erhalten. Die Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig erbracht.

Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.

Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151528/show

Hilfe in Pflegeheimen bei dauerhafter Unterbringung

Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind und die anfallenden Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse decken können, haben ggf. einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger.

Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.

Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151527/show

 

 

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Kreisverwaltung Heinsberg
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

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Eine gute pflegerische Versorgung beginnt mit einer guten Beratung.Insbesondere im ambulanten häuslichen Bereich ist eine individuelle, persönliche und umfassende Beratung von besonderer Bedeutung und Tragweite. 

Hier geht es nicht zuletzt um den Erhalt einer möglichst selbstständigen Lebensweise und damit um den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung. Die vielfältigen Leistungsangebote der gesetzlichen Pflegeversicherung haben auch zu einer Vielfalt von ambulanten und teilstationären Versorgungsmöglichkeiten beigetragen.

Dennoch entsteht hinsichtlich der Finanzierbarkeit einer ambulanten und besonders auch einer stationären Versorgung häufig eine Finanzierungslücke, die wiederum viele auch beängstigende Fragen für die Betroffenen aufwirft.

Wir möchten Sie informieren und begleiten, gleichzeitig auch motivieren eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Als Mitarbeiter der Pflegeberatungsstelle stehen wir Ihnen sowohl telefonisch als auch persönlich in den Räumlichkeiten des Kreishauses zur Verfügung. 

Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hermes:
Tel: +49 2452 13-5504

Herr Köllmann:
Tel: +49 2452 13-5503

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151383/show

Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich in Form von Fachleistungen

Wenn jemand pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 2) und die Leistungen der Pflegekasse für die Versorgung nicht ausreichend sind, besteht ggf. die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu erhalten. Die Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig erbracht.

Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.

Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151528/show

Hilfe in Pflegeheimen bei dauerhafter Unterbringung

Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind und die anfallenden Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse decken können, haben ggf. einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger.

Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.

Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151527/show

 

 

Pflegekosten https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7669/show
Kreisverwaltung Heinsberg
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

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