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Verlust Ausweisdokument
Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.
Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.
Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.
Es wird empfohlen, nach Verlust des Dokuments, einige Tage abzuwarten ob der Personalausweis/Reisepass beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben wird.
Unterlagen
Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen wir eines der nachfolgenden Dokumente:
- ein anderes amtliches Lichtbilddokument
- alter Perspnalausweis/Reisepass
- ggfls. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- ggfls. Staatangehörigkeitsnachweis
Hinweise und Besonderheiten
Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.
Es wird empfohlen, nach Verlust des Dokuments, einige Tage abzuwarten ob der Personalausweis/Reisepass beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben wird.