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Kinderreisepass
Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Unterlagen
- Bisheriger Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist
- bei erstmaliger Antragstellung in Gangelt das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten
Kosten
siehe Downloads
Downloads
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.
- Bisheriger Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist
- bei erstmaliger Antragstellung in Gangelt das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten
siehe Downloads
Reisepass Kinder, Kinderpass, Kinderausweis, Kind https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7384/showFrau
Maritta
Horrichs
Frau
Elisabeth
Zimmermanns
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Agnes
Benders
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