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 Kinderreisepass

Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.

 

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Unterlagen

  • Bisheriger Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist
  • bei erstmaliger Antragstellung in Gangelt das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit 
  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten

Kosten

siehe Downloads

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Maritta Horrichs:
Tel: 02454 588-307
E-Mail: maritta.horrichs@gangelt.de
Frau Elisabeth Zimmermanns:
Tel: 02454 588-308
E-Mail: elisabeth.zimmermanns@gangelt.de
Frau Agnes Benders:
Tel: 02454 588-0
E-Mail: agnes.benders@gangelt.de
Kinderreisepass

Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.

 

  • Bisheriger Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist
  • bei erstmaliger Antragstellung in Gangelt das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit 
  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten

siehe Downloads

Reisepass Kinder, Kinderpass, Kinderausweis, Kind https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7384/show
Bürgerservice
Burgstraße 10 52538 Gangelt
Telefon 02454 588-0
Fax 02454 2852

Frau

Maritta

Horrichs

02454 588-307
maritta.horrichs@gangelt.de

Frau

Elisabeth

Zimmermanns

02454 588-308
elisabeth.zimmermanns@gangelt.de

Frau

Agnes

Benders

02454 588-0
agnes.benders@gangelt.de
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

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Maritta

Horrichs

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maritta.horrichs@gangelt.de

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Elisabeth

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02454 588-308
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