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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein privates Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis, Einstellung bei einer Behörde) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt.
Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz (§ 30 - § 30c)
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage einer Behörde wird die konkrete Anschrift der Behörde benötigt.
- Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Anforderungsschreiben des Arbeitgebers oder einer Behörde, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Kosten
siehe Dokumente
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02454 588-308
E-Mail: elisabeth.zimmermanns@gangelt.de
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein privates Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis, Einstellung bei einer Behörde) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt.
Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
- Personalausweis oder Reisepass
- Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage einer Behörde wird die konkrete Anschrift der Behörde benötigt.
- Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Anforderungsschreiben des Arbeitgebers oder einer Behörde, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
siehe Dokumente
https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7381/showFrau
Maritta
Horrichs
Sachbearbeiterin
Frau
Elisabeth
Zimmermanns
Sachbearbeiterin