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 Trauung

Wenn Sie heiraten möchten, muss vorher beim Standesamt die Ehe angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Heiraten können Sie vor jedem anderem Standesamt in Deutschland.

Sie können eine Eheschließung beim Standesamt Gangelt nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Gemeinde Gangelt wohnt. Heiraten können Sie vor jedem Standesamt in Deutschland. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin geschehen. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt.Trauungen können grundsätzlich von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen. Hierzu steht Ihnen ein renoviertes und modernisiertes Trauzimmer zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen auch folgende Trauorte zur Auswahl:

- Mercatorhotel in Gangelt

- Café Altes Rathaus in Gangelt

- Museumswindmühle in Breberen

- Selfkantbahn in Schierwaldenrath

Bitte setzen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung mit der jeweiligen Lokalität in Verbindung und erfragen, ob diese zu Ihrem gewünschten Termin noch verfügbar ist. Auch an einigen Samstagen sind Trauungen möglich. Erkundigen Sie sich hiernach gerne bei unserem Standesbeamten. 

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:

  • einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
  • die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
  • einer der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
  • einer der Eheschließenden wurde nicht im Bundesgebiet geboren.

Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:

  • erweiterte Meldebscheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz Gangelt),
  • max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes),
  • gültiger Reisepass oder Personalauweis


Trauungen können grundsätzlich von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen.

Zusätzlich bietet das Standesamt auch im Jahr 2024 ausgewählte Samstage an, an denen zwischen 10:00 und 15:00 Uhr Trauungen möglich sind:

23.03.2024

20.04.2024

25.05.2024

01.06.2024

22.06.2024

27.07.2024

24.08.2024

31.08.2024

14.09.2024

19.10.2024

30.11.2024

21.12.2024

Fristen

Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.

Kosten

Für die Anmeldung der Eheschließung sowie die Durchführung von Trauungen außerhalb des Rathauses bzw. außerhalb der üblichen Öffnungszeiten fallen Gebühren an.

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail: info@gangelt.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Martin Otto:
Tel: 02454 588-302
E-Mail: martin.otto@gangelt.de
Trauung

Sie können eine Eheschließung beim Standesamt Gangelt nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Gemeinde Gangelt wohnt. Heiraten können Sie vor jedem Standesamt in Deutschland. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin geschehen. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt.Trauungen können grundsätzlich von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen. Hierzu steht Ihnen ein renoviertes und modernisiertes Trauzimmer zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen auch folgende Trauorte zur Auswahl:

- Mercatorhotel in Gangelt

- Café Altes Rathaus in Gangelt

- Museumswindmühle in Breberen

- Selfkantbahn in Schierwaldenrath

Bitte setzen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung mit der jeweiligen Lokalität in Verbindung und erfragen, ob diese zu Ihrem gewünschten Termin noch verfügbar ist. Auch an einigen Samstagen sind Trauungen möglich. Erkundigen Sie sich hiernach gerne bei unserem Standesbeamten. 

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:

  • einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
  • die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
  • einer der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
  • einer der Eheschließenden wurde nicht im Bundesgebiet geboren.

Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:

  • erweiterte Meldebscheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz Gangelt),
  • max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes),
  • gültiger Reisepass oder Personalauweis


Trauungen können grundsätzlich von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen.

Zusätzlich bietet das Standesamt auch im Jahr 2024 ausgewählte Samstage an, an denen zwischen 10:00 und 15:00 Uhr Trauungen möglich sind:

23.03.2024

20.04.2024

25.05.2024

01.06.2024

22.06.2024

27.07.2024

24.08.2024

31.08.2024

14.09.2024

19.10.2024

30.11.2024

21.12.2024

Für die Anmeldung der Eheschließung sowie die Durchführung von Trauungen außerhalb des Rathauses bzw. außerhalb der üblichen Öffnungszeiten fallen Gebühren an.

Eheschließung, Hochzeit, Ehe, heiraten https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7380/show
Standesamt
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Martin

Otto

107

02454 588-302
martin.otto@gangelt.de