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 Verkehrsrechtliche Angelegenheiten

Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verkehrsschilder) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Nähere Auskünfte erteilt Herr Görtz.

Bewohnerparkausweise

Für Teile des Gangelter Ortskerns ist eine Parkzone eingerichtet. Als Anwohner können Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten (Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre).

 
 

Kosten

Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Verkehrsrechtliche Angelegenheiten

Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verkehrsschilder) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Nähere Auskünfte erteilt Herr Görtz.

Bewohnerparkausweise

Für Teile des Gangelter Ortskerns ist eine Parkzone eingerichtet. Als Anwohner können Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten (Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre).

 
 

Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre

Parken, Parkausweis, Verkehr https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/513638/show
Fachbereich Ordnung, Soziales und Wahlen
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Helmut

Görtz

104

02454 588-301
helmut.goertz@gangelt.de