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 Umlegung

Die Verwirklichung eines Bebauungsplanes ist i.d.R. mit einer Neuaufteilung der Grundstücke verbunden. Soweit sich die Grundstückseigentümer nicht auf diese Neueinteilung alleine verständigen können, kann die Gemeinde ein Umlegeungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugebesetzbuches vornehmen.

Aktuelle Umlegungsverfahren:
- keine

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Finanzen, Schule und Zentrale Dienste
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Umlegung

Die Verwirklichung eines Bebauungsplanes ist i.d.R. mit einer Neuaufteilung der Grundstücke verbunden. Soweit sich die Grundstückseigentümer nicht auf diese Neueinteilung alleine verständigen können, kann die Gemeinde ein Umlegeungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugebesetzbuches vornehmen.

Aktuelle Umlegungsverfahren:
- keine

https://service.gangelt.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/513637/show
Fachbereich Finanzen, Schule und Zentrale Dienste
Burgstraße 10 52538 Gangelt

Herr

Gerd

Dahlmanns

206

02454 588-201
gerd.dahlmanns@gangelt.de