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Forderungsmanagement
Die Gemeinde Gangelt ist Vollstreckungsbehörde gem. dem Verwaltungsvollstreckungsgsetz für das Landes Nordrhein-Westfalen. In dieser Funktion sorgt die Gemeinde für die zwangsweise Beitreibung ihrer öffentlich-rechtlichen Forderungen und im Wege der Amtshilfe auch für die öffentlich-rechtlichen Forderungen anderer Behörden.
Neben der Pfändung von Konten, Arbeitsentgelten und Sachgegenständen kann sie auch Zwangsversteigerungsmaßnahmen bei Immobilien veranlassen.
Zur Vermeidung verspäteter Zahlungen, die Forderungsmaßnahmen verursachen, können Sie der Gemeinde per SEPA-Mandat die Erlaubnis erteilen, offene Forderungen von Ihrem Konto abzubuchen. Ein solches SEPA-Mandat erhalten Sie hier:
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Finanzen und Schule
Rathaus Gemeinde Gangelt
Burgstraße 10
52538 Gangelt
E-Mail: