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Erschließungs- und Straßenbaubeiträge

Beschreibung

Die Gemeinde erhebt Beiträge als Beteiligung am Herstellungsaufwand beim Neubau oder beim erneuten Ausbau von Straßen (jeweils einschl. Nebenanlagen wie z.B. Gehwege, Grünanlagen und Beleuchtung).

Beim Neubau bzw. der erstmaligen Herstellung werden Erschließungsbeiträge erhoben, die Gemeinde trägt in solchen Fällen einen Anteil von 10 %. Die verbleibenden 90 % tragen die durch den Neubau/die Herstellung begünstigten Grundstückseigentümer.

Beim erneuten Ausbau (Straßenbaubeiträge) ist die Beteiligung der Kommune höher, wobei sich die Beteiligung der Gemeinde nach der Bedeutung der Verkehrsfläche für die Öffentlichkeit richtet. Der gemeindliche Anteil bei einer Hauptverkehrsstraße ist daher höher als bei einer reinen Anliegerstraße. Die konkrete Entscheidung über die Bedeutung einer Straße für die Allgemeinheit trifft der Gemeinderat im Einzelfall.

Die Festsetzung von Beiträgen erfolgt grundsätzlich durch Beitragsbescheide. Hiergegen stehen den Betroffenen Rechtsmittel offen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen