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Hundean-/abmeldung

Beschreibung

Die Haltung eines Hundes ist anzeige- oder sogar erlaubnispflichtig.

Hunde sind in vier Kategorien einzustufen:

  1. Kleine Hunde (nach Landeshundegesetz NRW keine speziellen Haltervoraussetzungen)
  2. Große Hunde (§ 11 LHundG NRW), sind Hunde die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindstens 40cm oder ein Körpergewicht von 20 kg erreichen können und nicht rassenbedingt unter §§ 3 oder 10 LHundG NRW einzugruppieren sind. 
  3. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)
  4. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)

Allgemeine Pflichten eines Hundehalters (unabhängig, welcher der vier Kategorien der Hund angehört):

  • Hunde sind überall so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine „Gefahr“ für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
  • Durch Hunde verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
  • Es gilt das grundsätzliche Verbot, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden.

Um Gefahren vorzubeugen (darunter fällt nicht nur das Beißen, sondern auch das Belästigen z. B. durch ungewolltes freudiges Anspringen und sogar die durch Ungewissheit hervorgerufene Angst des einzelnen neutralen Betrachters davor, wie sich der fremde Hund verhalten werde) sind Hunde in den nachfolgenden Bereichen in jedem Fall an einer geeigneten kurzen Leine zu führen:

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen Garten- und Grünanlagen,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Alle weiteren Informationen geben wir Ihnen gerne bei der Anmeldung. 

Es besteht eine Steuerpflicht für die Hundehaltung. 

siehe Downloads Hundesteuersatzung

Die Hundesteuer wird jährlich veranlagt.