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Schankgenehmigung
Beschreibung
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis (Schankerlaubnis), genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei den Kontaktpersonen oder sprechen Sie alternativ persönlich in der Gemeindeverwaltung Gangelt vor.
§ 12 Gaststättengesetz
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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- Telefon:
02454 588-0 - Fax:
02454 2852
- Telefon:
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- Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-308
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E-Mail: elisabeth.zimmermanns@gangelt.de
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Telefon: 02454 588-0
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Telefon: 02454 588-307
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E-Mail: silvia.jansen@gangelt.de