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Gaststättenkonzessionen
Beschreibung
Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Konzession.
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Gesundheitszeugnis/Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung
- Miet-/Pachtvertrag, falls es sich nicht um Eigentum handelt
- bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Gemeindekasse
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-310
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E-Mail: klaus.berens@gangelt.de