Suche
Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Gangelt verlegt wird.
§14 GewO
- Ausweisdokument
- Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtige Person möglich. Der Vollmacht muss eine Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden beiliegen.
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abgemeldet werden. Die Gewerbeabmeldung ist innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen (i.d.R. ein Monat)
Sollte die Aufgabe des Gewerbes länger zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben bzw. eun Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
-
- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02454 588-310
-
E-Mail: klaus.berens@gangelt.de