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Asylbewerberleistungen

Beschreibung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt (zwingend persönlich) bei dem Sachbearbeiter des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Asylbewerberleistungsgesetz

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen