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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschreibung
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben,
oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Gangelt. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
siehe Downloads "Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen"
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-304
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E-Mail: angelina.wolf@gangelt.de