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Geburt
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
bei verheirateten Eltern:
- Stammbuch/Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Eltern (bei Eheschließungen ab 2009)
bei nicht verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Vaterschaftsanerkennung (falls diese bereits erfolgt ist)
- Geburtsurkunde des Vaters
zudem grundsätzlich erforderlich
- Personalausweis, Reisepass oder Ersatzpapier der Eltern (Orginal)
- Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes (bei Hausgeburten)
Wir behalten uns vor in Einzelfällen weitere Unterlagen zu verlangen.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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- Standesamt
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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- E-Mail:
info@gangelt.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-302
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E-Mail: martin.otto@gangelt.de