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Schwerbehindertenausweis
Kurzbeschreibung
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung durch die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Beschreibung
Erst- und Änderungsanträge sind auch bei der Gemeindeverwaltung Gangelt erhältlich.
Schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen erhalten seit September 2014 einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat. Auf dem neuen Ausweis können keine Änderungen und Verlängerungen vorgenommen werden, dazu ist ein neuer Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Alle vor dem 01. September 2014 ausgestellten Ausweise können bis zum Ablauf ihrer eingetragenen Gültigkeit ohne Einschränkungen weiterverwendet werden. Sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann der Schwerbehindertenausweis durch die Gemeindeverwaltung Gangelt verlängert werden. Sind alle Verlängerungsfelder belegt, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis beantragt werden.
SGB IX
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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- Bürgerservice
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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- Telefon:
02454 588-0 - Fax:
02454 2852
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-308
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E-Mail: elisabeth.zimmermanns@gangelt.de
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Telefon: 02454 588-0
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Telefon: 02454 588-310
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E-Mail: klaus.berens@gangelt.de
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Telefon: 02454 588-307
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E-Mail: silvia.jansen@gangelt.de