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An-, Ab- oder Ummeldung (Wohnsitz)
Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (Anmeldung). Dies gilt nicht nur für Zuzüge aus anderen Gemeinden, sondern auch nach einem Umzug innerhalb der Gemeinde (Ummeldung). Wenn Sie aus der Gemeinde Gangelt in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Die An-, Ab- oder Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter mit allen unten aufgeführten Unterlagen durchzuführen.
Bei einer An-, Ab-, oder Ummeldung durch einen Betreuer oder Pfelger möchten wir Sie darauf hinweisen, dass uns der Gerichtsbeschluss vorgelegt werden muss.
Eine An-/Um- oder Abmeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden.
Sie können die Dienstleistung auch gerne bequem online über den Link elekronische Wohnsitzanmeldung (siehe Onlinedienstleistung) in Anspruch nehmen.
Bundesmeldegesetz (BMG)
Anmeldung:
- Personalausweis
- Reisepass (falls vorhanden)
- wenn Kinder mit angemeldet werden sollen, Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise sowie Geburtsurkunden
- Unterlagen zu Ihrem Familienstand, wie z.B. Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil
- Wohnungsgeberbestätigung (Die Vorlage eines Mietvertrags ist nicht ausreichend)
- Hinweis bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland:
Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Familienmitglieder anwesend sein. Eine Bevollmächtigung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind mitzubringen. Für die Anmledung ist eine Abmeldebescheinigung der abgebenden Kommune erforderlich.
Ummeldung:
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung (Die Vorlage eines Mietvertrags ist nicht ausreichend)
Abmeldung:
- Personalausweis
Gemäß § 17 BMG beträgt die Frist zur Anmeldung und Ummeldung 14 Tage.
Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung, Um- oder Abmeldung erfolgt unverzüglich.
Gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
-
- Telefon:
02454 588-0 - Fax:
02454 2852
- Telefon:
-
- Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
-
- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-308
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E-Mail: elisabeth.zimmermanns@gangelt.de
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Telefon: 02454 588-0
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Telefon: 02454 588-307
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E-Mail: silvia.jansen@gangelt.de