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Reisepass

Beschreibung

Reisepässe dienen als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht und werden deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

Die Beantragung muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen. 
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.

Antragstellung für Personen unter 18 Jahre

Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten zusammen mit dem Passbewerber stellen. D.h. hier ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Die Abholung für Personen unter 18 Jahre erfolgt ausschließlich durch den Sorgeberechtigten.

Vorläufiger Reisepass 

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt nur 1 Jahr. 
Zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen wird bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ein Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets) benötigt. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

  • Bisheriger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder

  • Personalausweis

  • bei erstmaliger Antragstellung in Gangelt das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde

  • Digitales Passfoto
  • ggfls. Staatsangehörigkeitsnachweis

zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)

  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

 

Infos zum digitalen Passfoto

Das neue Verfahren sieht vor, dass die digitalen Fotos entweder direkt bei der Passbehörde vor Ort erstellt oder über einen zertifizierten Fotodienstleister in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Bei Antragstellung ruft die Behörde das Bild dann über einen individuellen QR- oder Fertigungscode ab.

Zwei Wege zum digitalen Passbild

  1. Über Fotostudios oder Drogeriemärkte
    Zertifizierte Fotografen und teilnehmende Märkte wie dm oder Mitglieder des Fotofachverbands RingFoto laden das Bild in die Cloud und stellen einen Code zur Verfügung.
  2. Direkt beim Bürgerbüro
    bei der Gemeinde Gangelt werden die Fotos an einem Selbstbedienungsterminal aufgenommen für eine Gebühr i.H.v. 6,00 €.

Wichtig zu wissen:

  • Selbstgemachte Fotos, Fotokabinen oder Foto-Apps sind künftig nicht mehr erlaubt.
  • Für Führerscheine oder andere Dokumente gelten andere Regelungen – hier bleiben Papierfotos weiterhin erforderlich.

siehe Downloads

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen