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Personalausweis

Kurzbeschreibung

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.

Beschreibung

Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich hier umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.

Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Kind immer zwingend bei der Antragstellung anwesend sein muss.

Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch zwei Erklärungen abzugeben (siehe Download).

Die Abholung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgt durch den Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen (bis 15 Jahre und 9 Monate) wird empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, ob der Personalausweis zur Abholung bereit liegt, da in diesen Fällen kein PIN-Brief durch die Bundesdruckerei verschickt wird. Der Personalausweis kann nur vom gesetzlichen Vertreter abgeholt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Abholung nicht erforderlich.

Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

  • Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
  • Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
  • bei erstmaliger Antragstellung in Gangelt das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
  • bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • Digitales Passfoto

Das neue Verfahren sieht vor, dass die digitalen Fotos entweder direkt bei der Passbehörde vor Ort erstellt oder über einen zertifizierten Fotodienstleister in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Bei Antragstellung ruft die Behörde das Bild dann über einen individuellen QR- oder Fertigungscode ab.

Zwei Wege zum digitalen Passbild

  1. Über Fotostudios oder Drogeriemärkte
    Zertifizierte Fotografen und teilnehmende Märkte wie dm oder Mitglieder des Fotofachverbands RingFoto laden das Bild in die Cloud und stellen einen Code zur Verfügung.
  2. Direkt beim Bürgerbüro
    bei der Gemeinde Gangelt werden die Fotos an einem Selbstbedienungsterminal aufgenommen für eine Gebühr i.H.v. 6,00 €.

Wichtig zu wissen:

  • Selbstgemachte Fotos, Fotokabinen oder Foto-Apps sind künftig nicht mehr erlaubt.
  • Für Führerscheine oder andere Dokumente gelten andere Regelungen – hier bleiben Papierfotos weiterhin erforderlich.

siehe Downloads

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Zuständige Kontaktpersonen