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Trauung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie heiraten möchten, muss vorher beim Standesamt die Ehe angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Heiraten können Sie vor jedem anderem Standesamt in Deutschland.

Beschreibung

Sie können eine Eheschließung beim Standesamt Gangelt nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Gemeinde Gangelt wohnt. Heiraten können Sie vor jedem Standesamt in Deutschland. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin geschehen. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt. Trauungen können grundsätzlich von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen. Hierzu steht Ihnen ein kostenfreies Trauzimmer zur Verfügung. 

Aufgrund der geplanten Sanierungsarbeiten im Verwaltungsgebäude wird das Trauzimmer des Rathauses voraussichtlich ab dem 01.03.2027 grundsätzlich nicht mehr für Hochzeiten zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung wird für diese Fälle ein anderes amtliches Trauzimmer bestimmen und Ihnen kostenfrei zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus stehen folgende Trauorte zur Auswahl:

- Mercatorhotel in Gangelt

- Café Altes Rathaus in Gangelt

- Selfkantbahn in Schierwaldenrath

- seit 1.1.2024 neu im Wildpark Gangelt - Restaurant Am Wildpark

Bitte beachten Sie, dass Trauungen an einem Samstag nicht im amtlichen Trauzimmer der Gemeindeverwaltung stattfinden können. Bitte reservieren Sie sich daher selbstständig einen Dienstleister in der Gemeinde Gangelt, die ein gewidmetes Trauzimmer zur Verfügung stellen. 

Folgende zusätzliche Trautermine stehen für eine Reservierung zur Verfügung:

31.10.2026

14.11.2026

12.12.2026

27.02.2027

20.03.2027

03.04.2027

01.05.2027

22.05.2027

12.06.2027

26.06.2027

17.07.2027

24.07.2027

31.07.2027

07.08.2027

21.08.2027

18.09.2027

16.10.2027

27.11.2027

18.12.2027

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:

  • einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
  • die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
  • einer der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
  • einer der Eheschließenden wurde nicht im Bundesgebiet geboren.

Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:

  • erweiterte Meldebscheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz Gangelt),
  • max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes),
  • gültiger Reisepass oder Personalauweis

Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.

Für die Anmeldung der Eheschließung sowie die Durchführung von Trauungen außerhalb des Rathauses bzw. außerhalb der üblichen Öffnungszeiten fallen Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen