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Untersuchungsberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
In wenigen Clicks zu deinem digitalen UBS - Easy am Handy oder weiterhin vor Ort
Beschreibung
Du möchtest eine Ausbildung beginnen, bist aber bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig? Dann ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, für die Du einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigst. Diesen Untersuchungsberechtigungsschein kannst Du selber oder Deine Eltern können ihn für Dich beantragen.
Bisher musstest Du oder mussten Deine Eltern hierfür beim Bürgerbüro vorbeikommen. Ab dem 01.10.2023 kannst Du ihn jetzt bequem online beantragen und direkt auf dein Handy bekommen. Du kannst dafür auch den QR-Code auf der Seite nutzen.
Keine lästigen Formulare mehr, kein Gang zur Behörde. Mach Dich bereit für Deinen Traumjob, mit dem neuen digitalen UBS. Du benötigst hierfür lediglich ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Beantragung online:
Ruf den den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melde Dich mit Deinem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und gib die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhältst Du innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Deines Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Bitte komm zu uns ins Bürgerbüro, sofern Du in Gangelt Deine Hauptwohnung hast, das ist mit oder ohne Termin möglich. Bitte bring ein Ausweisdokument mit. Du erhältst den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Deines Arzttermins dann durch uns.
Auch Deine Eltern können den Untersuchungsberechtigungsschein für Dich online oder vor Ort im Bürgerbüro beantragen.
Ärztliche Untersuchung:
Du darfst selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Du Dich untersuchen lassen möchtest.
Vereinbare einen Termin mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt. Zeig in der Arztpraxis Deine UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Du ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen kannst. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhältst Du eine Bescheinigung. Diese lege bitte Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung, Soziales, Wahlen und Zentrale Dienste
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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- Bürgerservice
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- Burgstraße 10
- 52538 Gangelt
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- Telefon:
02454 588-0 - Fax:
02454 2852
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02454 588-308
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E-Mail: elisabeth.zimmermanns@gangelt.de
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Telefon: 02454 588-0
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Telefon: 02454 588-307
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E-Mail: silvia.jansen@gangelt.de