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Schiedsmann, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schiedsamt

Beschreibung

Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden von der Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. 

Gerichte sind wichtig aber nicht immer notwendig!
Bei vielen kleinen Strafsachen muss der "Verletzte" erst einmal zum Schiedsamt, ehe Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden darf. Diese Schlichtungsverhandlungen - z.B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung - finden oft schon nach wenigen Tagen statt. Über die Hälfte der Fälle werden dabei durch eine rechtsverbindliche Schlichtung beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen.

Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikten:

Beleidigung
Körperverletzung
Sachbeschädigung
Hausfriedensbruch
Bedrohung
Verletzung des Briefgeheimnisses
Für diese 6 Delikte ist eine Schiedsamtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage obligatorisch vorgeschrieben. 

Ein Schiedsmann führt Schlichtungsgespräche in nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie bei Strafsachen wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede und Bedrohung.

Kontaktdaten des Schiedsmannes

  • Herr Rolf Marohn
  • Im Huuk 20
  • 52538 Gangelt
  • Tel. 02454-2802 oder 0171/7785411

Termine nach Vereinbarung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen