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Verkehrsrechtliche Angelegenheiten

Beschreibung

Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verkehrsschilder) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Nähere Auskünfte erteilt Herr Görtz.

 
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen